URL: http://www.agd-duesseldorf.de/e451/e1515/index_ger.html
Linienführung.pdf (122KB)
Hier finden Sie Pressemitteilungen, Memoranden und Leserbriefe der AGD.
Weitere Informationen auch hier.
Weitere Informationen auch hier.
Weitere Informationen auch hier.
Weitere Informationen auch hier.
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit dem Bau der Fleher Brücke 1979 bemüht sich die AGD um einen wirkungsvollen Lärmschutz. In den ersten Jahren hatte sich der Planungsausschussvorsitzende Robert Gäs, der hier seinen Wahlkreis hatte, in dieser Angelegenheit engagiert. Später waren es der Bundestagsabgeordnete Wolfgang Schulhoff, die Bundestagsabgeordnete Beatrix Philipp, der Landtagsabgeordnete Olaf Lehne, die Ratsherrin Frau Holle und der Ratsherr Esser, die sich auf städtischer Ebene Landesebene, Bundesebene und beim Landesstraßenbauamt in Krefeld für das berechtigte Anliegen des Lärmschutzes eingesetzt haben.
Energisch hat sich Oberbürgermeister Joachim Erwin 2003 an den Regierungspräsidenten gewandt, um die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der A46 im Bereich der Fleher Brücke aus Lärmschutzgründen zu begrenzen.
Der stellvertretende Planungsausschussvorsitzende Herr Utech hat sich 2004 zur Minderung der Lärmbelastung für ein lärmschutzwirkendes Material in Form einer Sichtschutzwand auf der Westseite der Fleher Brücke eingesetzt, ähnlich der vor Jahren an der Rheinbrücke des Kölner Rings nachgerüsteten Lärmschutzwände. Frau Karin Jung M.D.L. hat sich 2005 an den Regierungspräsidenten sowie an den Landesminister für Verkehr gewandt. Alle die ernsthaften Bemühungen der zuständigen Politiker für die Verbesserung des Lärmschutzes der Fleher Brücke sind unter der Heranziehung der Lärmschutzrichtlinie (VLärmSchR97) die für den Bestand gilt „abgebügelt“ worden. Diese Richtlinie, greift jetzt, da beim Bau der Brücke der zugesagte Lärmschutz wegen des fehlenden Autobahnanschlusses aus Kostengründen zurückgestellt worden ist, mit der Konsequenz, dass die Brücke heute nicht mehr als Neubau, sondern als Bestand gewertet wird. Heute gilt für Streckenabschnitte, an denen insbesondere Wohngebiete von Dauerbeschallung mit tagsüber mindestens 70 db (A) und 68 db (A) der Grenzwert für Lärmschutzmaßnahmen. Laut Schreiben des Oberbürgermeisters Erwin vom 14. September 2005 liegen nach städtischen Untersuchungen die Messergebnisse der Stadt über den Grenzwerten, sodass eine Nachrüstpflicht besteht. Der Streit ist, dass die Untersuchung des Landes zu einem anderen Messergebnis gekommen ist und eine Nachrüstung ablehnt. Objektiv unstreitig festgestellt wurde das klackernde Dauergeräusch an der Fehlkonstruktion der Dehnungsfuge, deren Beseitigung vom Landesbetrieb Straßen NRW bereits für das Jahr 2005 verbindlich zugesagt wurde.
Zugesagt wurde auch im Rahmen der Brückensanierung die Weiterführung der Kunststoffverkleidung des Geländers, um den Lärm wenigstens in Teilbereichen zu mindern. Als Alternative wurde Lärmschutz durch Geschwindigkeitsbegrenzung vorgeschlagen. Die Stadt Düsseldorf hat den hier erprobten Flüsterasphalt empfohlen.
Trotz schriftlicher Zusagen an die AGD sind die zugesagten Maßnahmen bisher nicht erfolgt. Die Bürger wehren sich nunmehr vehement gegen die stringente Haltung, die lärmerhöhende Geschwindigkeit von 120 km/h beizuhalten und kein Blitzgerät aufzustellen. Die Begründung, dass LKW’s nur 80 km/h fahren dürfen, ist nicht nachvollziehbar, denn vor der Baustelleneinrichtung auf der Fleher Brücke haben die meisten LKW’s diese Höchstgeschwindigkeit überschritten und sich der Geschwindigkeit des PKW-Verkehrs angepasst. Eine Kontrolle des LKW-Verkehrs würde eine wesentliche Erleichterung bringen. Warum die zuständigen Stellen hierzu nicht bereit sind, ist kaum nachvollziehbar.
Für den Bürger ist es auch unverständlich, dass auf der Flughafenbrücke im Außengebiet, die maximale Geschwindigkeit 100 km/h beträgt, eine Geschwindigkeit, die durch Blitzgeräte entsprechend kontrolliert wird. Auf der Fleher Brücke soll die Geschwindigkeit, obwohl im Tunnel nur 80 km/h gelten, mit 120 km/h festgeschrieben bleiben, ohne dass diese Geschwindigkeit kontrolliert wird. Hinzu kommt, dass bei bestimmten Windrichtungen die Schrägseile der Brücke einen ohrenbetäubenden Lärm verursachen, der, in Verbindung mit dem Straßenlärm, gesundheitsschädigende Geräusche erzeugt. Der Landesbetrieb Straßen NRW macht es sich leicht, auf die Lärmschutzrichtlinien zu verweisen. Darin gibt es aber keinen Hinweis zu der Harfenwirkung und zu der Kombination dieser Geräusche und den ständigen Schlaggeräuschen aufgrund einer mängelbehafteten Dehnungsfuge, deren zugesagte Verbesserung immer noch nicht erfolgt ist.
Wen verwundert es, dass der Unmut der Bürger wächst und vor einiger Zeit eine Bürgerinitiative gegründet wurde. Ein interfraktioneller Antrag von SPD, CDU, Grünen und FDP der Bezirksvertretung 3 vom 22.06.2004 hat gefordert, den Bebauungsplan Entwurf Nr. 5373/47 „Westliche Fleher Straße“ auszusetzen, unter anderem zur Auswertung eines Lärmgutachtens. Hier sollten die Fachleute das Übel an der Wurzel ergreifen und für einen sinnvollen Lärmschutz der Fleher Brücke sorgen, damit nicht Planungsabsichten der Stadt Düsseldorf durch übergeordnete Vorschriften blockiert werden oder nur unter Lärmschutzauflagen an den Neubauten möglich sind. Die AGD, die sich seit Jahren ehrenamtlich um eine sachliche Diskussion bemüht, ist enttäuscht, dass die ihr schriftlich zugesagten Versprechungen der zuständigen Landesdienststellen immer noch auf sich warten lassen. Es bleibt offenbar nur der Klageweg der Nachbarn auf der Basis eines neutralen Lärmschutzgutachtens mit aktuellen Messergebnissen. Einige Betroffene haben sich schon mit einem Gutachter in Verbindung gesetzt.
Dr.-Ing. Edmund Spohr
Weitere Informationen auch hier.
© 2012